Das Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) gibt es seit 2015, und es war hart umkämpft. Noch immer gibt es in der Bundesrepublik Länder ohne Bildungszeitgesetz. Der Deutsche Gewerkschaftsbund hat sich mit der Kampagne „Gib mir Fünf!“ in einem großen Bündnis, dem auch ver.di angehört, jahrelang für die Einführung in Baden-Württemberg eingesetzt. Auf diesen Erfolg sind wir stolz! Deshalb: Nehmt dieses wichtige Recht wahr!
Bildung macht Spaß und ist ein wertvolles Gut! Im hektischen Berufsalltag kommt die Weiterbildung leider oft zu kurz. Für die Bildungszeit könnt Ihr Euch Angebote nach Euren eigenen Interessen aussuchen, sofern die Veranstaltungen nach Bildungszeitgesetz zugelassen sind.
Das komplette Programm von ver.di GPB – Gewerkschaftspolitische Bildung ist bildungszeitfähig und bietet ein breites Angebot an zu verschiedensten Themen wie Rente, Arbeitsrecht, Stressbewältigung, Rhetorik, Digitalisierung, Demokratie, Geschichte … Und das Beste: Für ver.di-Mitglieder sind alle Seminare inklusive Verköstigung kostenlos.
Bei Fragen oder Problemen zur Antragstellung könnt Ihr Euch gern an uns wenden. Wir beraten und unterstützen Euch bei Bedarf.
Wie bei vielen Gesetzen gibt es leider auch im Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg ein paar Ausnahmen für den Geltungsbereich. Damit Ihr ganz sichergehen könnt, definitiv Recht auf Eure Bildungszeit zu haben: Das sind die konkreten Voraussetzungen:
Das gesamte Bildungszeitgesetz und weitere Infos findet Ihr auf bildungszeit-bw.de
Einen Antrag auf Bildungszeit stellen kannst Du trotzdem immer, denn Dein Arbeitgeber hat natürlich immer die Option, zuzustimmen. Denn die politische und berufliche Weiterbildung ist nicht nur ein individuelles Interesse – es tut der Gesellschaft gut und auch Eurem Betrieb!
So einfach ist Bildungszeit: