Weiterbildung und Qualifizierung

Bildungszeitgesetz in Baden-Württemberg

28.11.2021

Das Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) gibt es seit 2015, und es war hart umkämpft. Noch immer gibt es in der Bundesrepublik Länder ohne Bildungszeitgesetz. Der Deutsche Gewerkschaftsbund hat sich mit der Kampagne „Gib mir Fünf!“ in einem großen Bündnis, dem auch ver.di angehört, jahrelang für die Einführung in Baden-Württemberg eingesetzt. Auf diesen Erfolg sind wir stolz! Deshalb: Nehmt dieses wichtige Recht wahr!

Bildung macht Spaß und ist ein wertvolles Gut! Im hektischen Berufsalltag kommt die Weiterbildung leider oft zu kurz. Für die Bildungszeit könnt Ihr Euch Angebote nach Euren eigenen Interessen aussuchen, sofern die Veranstaltungen nach Bildungszeitgesetz zugelassen sind.

Das komplette Programm von ver.di GPB – Gewerkschaftspolitische Bildung ist bildungszeitfähig und bietet ein breites Angebot an zu verschiedensten Themen wie Rente,   Arbeitsrecht, Stressbewältigung, Rhetorik, Digitalisierung, Demokratie, Geschichte … Und das Beste: Für ver.di-Mitglieder sind alle Seminare inklusive Verköstigung kostenlos.

 

 

SO WIRD BILDUNGSZEIT BEANTRAGT:

  1. Ihr sucht Euch ein ver.di GPB-Bildungszeitangebot aus und meldet Euch dafür bei uns an. Achtet dabei auf die angegebenen Anmeldefristen.

  2. Die Anmeldebestätigung ist da: Jetzt müsst Ihr bei Eurem Arbeitgeber den Freistellungsantrag einreichen. Die Antragsvorlage findet Ihr hier. Legt dem Antrag die Ausschreibung des jeweiligen Seminars (3-seitig) bei.

  3. Das war´s – Ihr seid dabei! In den allermeisten Fällen klappt die Freistellung auf Anhieb, denn alle ver.di GPB-Seminare wurden auf ihre gesetzliche Bildungszeitfähigkeit überprüft.

Bei Fragen oder Problemen zur Antragstellung könnt Ihr Euch gern an uns wenden. Wir beraten und unterstützen Euch bei Bedarf.

 

GESETZLICHE VORAUSSETZUNGEN

 Wie bei vielen Gesetzen gibt es leider auch im Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg ein paar Ausnahmen für den Geltungsbereich. Damit Ihr ganz sichergehen könnt, definitiv Recht auf Eure Bildungszeit zu haben: Das sind die konkreten Voraussetzungen:

  1.  Ihr seid mindestens 12 Monate in Eurem Betrieb beschäftigt.

  2. Vollzeitbeschäftigte und Beamt*innen haben einen Anspruch auf 5 Tage Bildungszeit jährlich, Teilzeitbeschäftigte entsprechend ihrer regelmäßigen Arbeitszeit. Azubis und Dualstudierende haben 5 Tage für die gesamte Ausbildungszeit.

  3. 9 Wochen Vorlaufzeit sind für die Einreichung des Freistellungsantrags nötig. (Bis 2020 waren es 8 Wochen – leider wurde die Frist durch eine Gesetzesänderung verlängert).
  4. Die Ablehnung ist möglich, wenn:
    a.     im Betrieb weniger als 10 Personen beschäftigt sind – Teilzeitbeschäftigte werden anteilig mitberechnet, Azubis zählen nicht hinzu
    b.     dringende betriebliche Belange der Freistellung entgegenstehen
    c.     10 % der Beschäftigten ihren vollen Bildungszeitanspruch in einem Jahr bereits ausgeschöpft haben

  5. Der Arbeitgeber kann Bildungszeit auf tarifvertragliche Freistellungsoptionen anrechnen, insofern diese ähnlichen Zielen dienen. Sprecht dazu Eure Betriebs-/Personalräte oder uns bei ver.di an.

 Das gesamte Bildungszeitgesetz und weitere Infos findet Ihr auf bildungszeit-bw.de

Einen Antrag auf Bildungszeit stellen kannst Du trotzdem immer, denn Dein Arbeitgeber hat natürlich immer die Option, zuzustimmen. Denn die politische und berufliche Weiterbildung ist nicht nur ein individuelles Interesse – es tut der Gesellschaft gut und auch Eurem Betrieb!

 

 

 

So einfach ist Bildungszeit: 

  • Ihr meldet Euch bei uns an (über die Online-Anmeldung).
  • Unsere Bestätigung ist da: Jetzt Freistellungsantrag beim Arbeitgeber einreichen – spätestens 9 Wochen vor der Veranstaltung.
  • Legt dem Antrag die Ausschreibung mit Themenplan bei.
    Wir freuen uns auf Euch!