Wie beantrage ich Bildungszeit?

11.07.2023

Das Bildungszeitgesetz ermöglicht Beschäftigen nach zwölf Monaten Betriebszugehörigkeit einen Anspruch von fünf Tagen Bildungszeit pro Jahr für berufliche und politische Weiterbildung sowie für die Qualifizierung zur Ausübung von ehrenamtlichen Tätigkeiten. Der Arbeitgeber zahlt das Entgelt während der Freistellung weiter. Auszubildenden und dual Studierenden stehen lediglich fünf Tage während der gesamten Ausbildungszeit für politische Bildung und Qualifizierung für Ehrenämter zu. Ausführliche Informationen: www.bildungszeitgesetz.de

Damit die Freistellung nach dem Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg gewährleistet ist, muss diese spätestens neun Wochen vor Seminarbeginn beim Arbeitgeber beantragt werden. Mit dem Antrag auf Bildungszeit muss dem Arbeitgeber der Themenplan des Seminars sowie die Anerkennung von ver.di G P B als anerkannter Träger vorgelegt werden. Der Arbeitgeber entscheidet unverzüglich über den Bildungszeitantrag.

Die Seminarkosten tragen die Seminarteilnehmenden selbst, für DGB-Gewerkschaftsmitglieder sind die Seminare kostenfrei. Reisekosten werden nicht erstattet. Getränke und Mahlzeiten sind inbegriffen.

ver.di GPB c/o ver.di Landesbezirk Baden-Württemberg, Abteilung Bildung

 

Kontakt

So einfach ist Bildungszeit: 

  • Ihr meldet Euch bei uns an (über die Online-Anmeldung).
  • Unsere Bestätigung ist da: Jetzt Freistellungsantrag beim Arbeitgeber einreichen – spätestens 9 Wochen vor der Veranstaltung.
  • Legt dem Antrag die Ausschreibung mit Themenplan bei.
    Wir freuen uns auf Euch!