ver.di erreicht bessere Eingruppierung des Straßenpersonals bei Landkreisen

Pressemitteilung vom 26.07.2024

ver.di Baden-Württemberg und der Kommunale Arbeitgeberverband Baden-Württemberg (KAV) haben eine Einigung zur Eingruppierung des Straßenpersonals erzielt. Diese Einigung, die noch der Zustimmung der jeweiligen Gremien bedarf, sieht eine deutliche Aufwertung der Eingruppierungen vor, um die Anforderungen bei der Arbeit besser zu berücksichtigen, die Attraktivität der Stellen zu erhöhen und damit die Personalbindung sowie -gewinnung zu fördern. Der neue Tarifvertrag soll zum 1. Oktober 2024 in Kraft treten und bringt den Beschäftigten im Straßenbetriebsdienst eine deutliche Gehaltssteigerung.

„Diese Einigung ist ein wichtiger Schritt zur Anerkennung der wertvollen und harten Arbeit unserer Kolleginnen und Kollegen im Straßenbetriebsdienst. Sie sorgt nicht nur für eine gerechtere Bezahlung, sondern stärkt auch die Attraktivität dieser Berufe“, so Jürgen Lippl, ver.di Verhandlungsführer.

Die wichtigsten Punkte der Einigung umfassen unter anderem die Höhergruppierung von Straßenwärter:innen in die Entgeltgruppe 6, die Möglichkeit für Quereinsteiger:innen, durch eine verwaltungseigene Prüfung ebenfalls in höhere Entgeltgruppen aufzusteigen, sowie die Einführung von Zulagen für bestimmte Tätigkeiten und Ausbilder:innen.

 

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Andreas Henke
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