ver.di Baden-Württemberg stellt sich anlässlich des am kommenden Dienstag (15.10.2024 um 9:00 Uhr) beim Amtsgericht Karlsruhe stattfindenden Strafprozesstermins an die Seite der Angeklagten. Das Verfahren richtet sich gegen drei (davon zwei inzwischen ehemalige) Sozialarbeiter:innen des Fanprojekts Karlsruhe. Die Gewerkschaft setzt sich weiterhin entschieden für die Einführung eines Zeugnisverweigerungsrechts in der Sozialen Arbeit per Gesetz ein. Zum Prozess werden vor Ort zahlreiche Unterstützer:innen erwartet. ver.di wird den Verlauf des Prozesses kritisch beobachten.
Im Rechtsstreit zwischen der Staatsanwaltschaft Karlsruhe und dem dortigen Fanprojekt geht es um die Aussageverweigerungen der Beschäftigten des Fanprojekts, die sich auf ihre Schweigepflicht berufen, um das Vertrauensverhältnis zu den Fans zu schützen. Für die Ausübung ihres Berufs bekamen sie Ordnungsgelder, Androhung von Beugehaft und nun hohe Strafbefehle. Sollten die Strafbefehle Rechtsgültigkeit erlangen, wären die Betroffenen vorbestraft und schließlich auch mit massiven Strafzahlungen konfrontiert.
Hanna Binder, stellvertretende ver.di Landesbezirksleiterin: „Es ist für die für die Beschäftigten in der sozialen Arbeit zwingend notwendig, vertraulich in ihrem jeweiligen Milieu arbeiten zu können. Ein Zeugnisverweigerungsrecht für diese Berufsgruppe ist daher längst überfällig, zumal es immer wieder zu Strafprozessen gegen Beschäftigte in der Sozialen Arbeit kommt. Es kann und darf nicht sein, dass Beschäftigte, die ihren Job mit vollem Engagement und Überzeugung machen, privat massiv haften. Prävention funktioniert nur mit Vertrauen."
Andreas Henke
Pressestelle
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