Gestern Nachmittag fand beim Arbeitsgericht Stuttgart der Gütetermin im Kündigungsschutzverfahren Joachim Lang gegen den SWR statt. Der Sender hatte am 11. Juli den renommierten Regisseur am Tag der Premiere seines neuen Films „Führer und Verführer“ betriebsbedingt gekündigt. Begründet wurde die Änderungskündigung mit dem Sparkurs des Senders, der „angeblich“ keine weiteren Spielfilme vorsieht. Dies, obwohl der SWR laut Staatsvertrag verpflichtet ist, Spielfilme herzustellen. Im gestrigen Termin vor dem Gericht hat der Sender keine Kompromisse angeboten. Damit kommt es nun zum Kammertermin mit einem Urteil.
Martin Gross, ver.di Landesbezirksleiter: „Aufgrund eines betrieblichen Sparkurses wird einem hochangesehenen Regisseur seine Aufgabe gekündigt, obwohl gleichzeitig extern etliche Filmprojekte vergeben werden. Das zeigt: es geht dem Sender nicht ums Geld. Leidtragende dieser sturen, harten und inhaltlich nicht nachvollziehbaren Haltung des SWR sind nicht nur Joachim Lang und seine Redaktionsleiterin Sandra Dujmovic. Denn als Folge der Kündigung wird auch der geplante und ausgeschriebene Spielfilm über Theresienstadt gestrichen. Damit wird die Kündigung zu einem Politikum, denn nach Führer und Verführer, dem Täterfilm, sollten mit diesem Werk die Opfer in den Mittelpunkt gerückt werden. Der Auftrag des SWR, gerade in diesen Zeiten, wäre es, unsere Demokratie gegen alle Gestrigen zu verteidigen.
Die Senderspitze um Intendant Gniffke sollte endlich verstehen: Der SWR ist die Summe der Arbeit aller seiner Beschäftigten. Ohne deren täglichen professionellen und hochmotivierten Einsatz ist er nichts. Der Sender sollte mit ihnen schaffen und nicht gegen sie. Das gilt auf individueller Ebene in diesem Fall und auf kollektiver Ebene bei den seit Monaten blockierten Tarifverhandlungen und inzwischen sogar der Ablehnung einer Schlichtung.“
Joachim Lang arbeitet seit Jahrzehnten für den SWR und hat in dieser Zeit zahlreiche bedeutende Beiträge für das Renommee des Senders erstellt und ist damit ein Aushängeschild des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in der ganzen Republik. Zu seinem Werk gehören unter anderem „Mackie Messer - Brechts Dreigroschenfilm“ und „Führer und Verführer“, sowie der seit einer Woche in den Kinos laufende Film „John Cranko“.
Sidar Carman, Geschäftsführerin des ver.di Bezirks Stuttgart, der den ver.di Mitgliedern Lang und Dujmovic Rechtsschutz gewährt: „Der SWR hat in den Verfahren gegen Joachim Lang und Sandra Dujmovic seine Schutz- und Sorgfaltspflicht als Arbeitgeber verletzt. Laut LAG und BAG ist Dujmovic unbefristet als Redaktionsleiterin für Spielfilmsonderprojekte zu beschäftigen. Es hat den Anschein, dass den Sparmaßnahmen nun ausgerechnet die Spielfilme von Lang und Dujmovic zum Opfer fallen, obwohl diese einen hohen Beitrag zum Renommee des Senders leisten. Das ist rechtlich nach unserer Auffassung nicht in Ordnung und nach der Vorgeschichte um die Missbrauchsvorfälle und deren Entschädigung menschlich enttäuschend.“
Andreas Henke
Pressestelle
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