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Landesfachbereich 13 Baden-Württemberg
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Wohnungswirtschaft
ver.di und IG BAU haben mit den Arbeitgebern der Wohnungswirtschaft im Oktober Gespräche aufgenommen.
Ab dem 4. Oktober werden für die Beschäftigten in der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Gespräche zur Schaffung einer neuen tariflichen Regelung aufgenommen.
Die rund 64.000 Beschäftigten der Wohnungswirtschaft erhalten ab Juli 2017 mehr Entgelt. Insgesamt werden die Löhne und Gehälter in zwei Stufen um 4,6 Prozent erhöht, die unteren Entgeltgruppen sowie die Vergütungen der Auszubildenden werden dabei überproportional angehoben.
Nach zähen Tarifverhandlungen haben wir es geschafft, am 2. Juni ein Tarifergebnis für die rund 64.000 Beschäftigten der Wohnungswirtschaft zu erzielen.
Am 16. Mai haben wir uns das zweite Mal mit der Arbeitgeberseite zur Tarifverhandlung getroffen. Zur Begrüßung hatten sich Kolleginnen und Kollegen vor dem Bundesvorstand der IG BAU versammelt und der Verhandlungskommission den Rücken gestärkt.
Am 4. April haben wir uns das erste Mal mit der Arbeitgeberseite zu Tarifverhandlungen getroffen. Konstruktive Gespräche fanden zu all unseren Forderungen statt. Einig waren wir uns darin, dass die bestehenden Tarifverträge in der Wohnungswirtschaft Kontinuität in der Branche absichern.
Die Tarifrunden in den vergangenen Jahren waren geprägt von zurückhaltenden Abschlüssen. In der letzten Tarifrunde konnten wir das erste Mal eine überproportionale Anhebung der unteren Entgeltgruppen erreichen, damit die Schere zwischen den Gruppen nicht immer weiter auseinander geht. Das reicht noch immer nicht aus!
Sozialwohnungen schwinden, die eingeführte Mietpreisbremse bremst nur unzureichend bzw. wird zum Teil umgangen und zugleich sind die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten in der Wohnungswirtschaft schlechter geworden. Die Ursachen dafür sind Ausgliederung, Tarifflucht und Fachkräftemangel, aber auch erhöhte Bautätigkeit und Digitalisierung.
Aus einigen Betrieben erreichen uns Hinweise, dass den Beschäftigten neue Arbeitsverträge vorgelegt werden. Die wichtigste Änderung betrifft die Tarifbindung.
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