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    Landesfachbereich 13 Baden-Württemberg

    Streik der Sicherheitsfachkräfte am Flughafen Frankfurt am Main am 21.02.2014
    © Fototeam ver.di Hessen, M.Semmler

Mehr Geld für Mehrarbeit!

Auch bei Teilzeitbeschäftigten an den baden-württembergischen Flughäfen!

Auch Teilzeitbeschäftigte haben Anspruch auf Mehrarbeitszuschläge, und zwar nicht erst dann, wenn sie die Stundenzahl von Vollzeitkräften überschritten haben, sondern schon vorher. Sonst wären sie zu Unrecht benachteiligt. So hat nun das Bundesarbeitsgericht entschieden.

Leitsatz des Urteils des Bundesarbeitsgerichts:
„Eine tarifvertragliche Bestimmung, nach der ein Anspruch auf Mehrarbeitszuschläge erst besteht, wenn die für eine Vollzeittätigkeit maßgebliche Stundenzahl überschritten wird, verstößt gegen § 4 Abs. 1 TzBfG.“

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