Aus einigen Betrieben erreichen uns Hinweise, dass den Beschäftigten neue Arbeitsverträge vorgelegt werden. Die wichtigste Änderung betrifft die Tarifbindung.
Gesetzlich geregelt ist: Tritt ein Arbeitgeber aus dem Verband aus, gelten die Tarifverträge für alle Beschäftigten weiter, die zu diesem Zeitpunkt Gewerkschaftsmitglied waren. Auch bei einem Betriebsübergang gelten Tarifverträge unter bestimmten Bedingungen weiter.
Unterschreibst du einen neuen Arbeitsvertrag mit einer solchen Klausel, steht dir diese Nachwirkung nicht mehr zu.
Noch mal zur Erinnerung, was im Tarifvertrag geregelt ist: 30 Tage Urlaub, 37-Stunden-Woche, Eingruppierung und Höhe deines Entgeltes, Sonderzahlung.
Gilt der Tarifvertrag nicht mehr, gelten die gesetzlichen Regelungen wie 24 Tage Urlaub, 40-Stunden-Woche, Höhe des Entgelts nicht festgelegt außer der gesetzliche Mindestlohn, kein Anspruch auf Sonderzahlungen!
Wir empfehlen deswegen: Hände weg vom Kugelschreiber! Als ver.di-Mitglied erhältst du kostenlose Beratung in allen Fragen rund ums Arbeitsleben – auch wenn es um die Prüfung eines neuen Arbeitsvertrages geht.
Drum prüfe, wer sich „ewig“ bindet und komm in unsere Beratung!
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