Von März bis Juli 2024 werden die Personalvertretungen in den Betrieben und Dienststellen, deren Mitbestimmung sich nach dem LPVG Baden-Württemberg richtet, neu gewählt. Das ist Demokratie im Betrieb.
Wir haben unsere Wahlhilfe neu aufgelegt und sie ist in unseren ver.di-Bezirken erhältlich. Wahlvorstände, die sich von ver.di Bildung und Beratung schulen lassen, erhalten sie auf der Schulung.
Hier geht es zu unseren Schulungsangeboten:
https://verdi-bub.de/seminar/2036
Zusätzlich gibt es einen digitalen Wahlhelfer, der durch die einzelnen Schritte der Wahl(-vorbereitung) führt und eine höhere Sicherheit bei der Durchführung bietet. Zugangsdaten sind über die ver.di Bezirke oder bei den Schulungen von ver.di Bildung und Beratung erhältlich.
Die erneute Bündelung der Informationen für PR und JAV soll den Wahlvorständen für beide Interessensvertretungen das notwendige Handwerkszeug für die erfolgreiche Wahl bieten.
Rechtliche Sicherheit ist jedoch nur die eine Seite. Sie ist wichtig, aber nicht hinreichend. Stärke und Kompetenz gewinnen Personal- und Auszubildendenvertretungen in der Zusammenarbeit mit starken Gewerkschaften wie ver.di. Gewerkschaftlich organisierte Personalvertretungen sind nachweislich erfolgreicher. Überbetriebliche Erfahrungen, der Austausch mit anderen Personalvertretungen, Rechtsberatung, gemeinsame strategische Überlegungen sowie aktuelle Informationen werden von ver.di für ihre Mitglieder zur Verfügung gestellt und organisiert.
Demokratie lebt von Beteiligung. Bei der Durchführung der Wahlen, bei der Diskussion über die in der Dienststelle wichtigen Themen und bei der Durchsetzung der Interessen der Beschäftigten. Wir haben den Anspruch, unsere Mitglieder dabei zu unterstützen, sich aktiv und erfolgreich zu beteiligen. Deshalb erscheint unsere Wahlhilfe nun bereits zum 11. Mal.
Ob und in welcher Form es in öffentlichen Betrieben und Dienststellen Mitbestimmung geben soll, war in den Fünfzigerjahren politisch und rechtlich hoch umstritten. Insbesondere die ÖTV (Gewerkschaft öffentliche Dienste, Transport und Verkehr), eine der fünf Gründungsgewerkschaften von ver.di, machte sich dafür stark dafür, den Öffentlichen Dienst in Sachen Arbeitnehmerrechte und Mitbestimmung mit der Privatwirtschaft gleich zu behandeln. Eine Arbeitsgruppe des Bundestages sprach sich jedoch dafür aus, den öffentlichen Dienst nicht dem Geltungsbereich des Betriebsverfassungsgesetztes zu unterstellen, sondern für öffentliche Betriebe und Verwaltungen und für Beamte ein einheitliches Sondergesetz zu schaffen. Leider bleiben die Beteiligungsmöglichkeiten im Öffentlichen Dienst damit bis heute weitestgehend hinter der privaten Wirtschaft zurück. Gerade jetzt ist das problematisch, weil Mitbestimmungstatbestände und in der Folge griffige Instrumente zur Bewältigung des digitalen Wandels fehlen. Der Ausbau der Mitbestimmung im öffentlichen Dienst bleibt deshalb ein entscheidendes Zukunftsthema für Personalvertretungen und Gewerkschaften.
Wir wünschen allen Beteiligten eine gelungene Vorbereitung und erfolgreiche Wahlen.