Seit 2018 verhandeln wir mit dem Kommunalen Arbeitgeberverband Baden-Württemberg (KAV) über ein neues Lohngruppenverzeichnis; aus gutem Grund im ungekündigten Zustand. Das bisherige Lohngruppenverzeichnis ist aber bis zu einem Neuabschluss weiter gültig. Das trifft auch auf die Erschwerniszuschläge, die Vorarbeiterzulage oder auch auf die Leistungszulage nach dem Lohngruppenverzeichnis zu. All das muss weitergezahlt werden.
Die Verhandlungen mit dem KAV sind aber notwendig, weil die Eingruppierungen nicht mehr der Praxis entsprechen, sich die Ausbildungen verändert haben und die Anforderungen an die Beschäftigten gestiegen sind. Für die handwerklich Beschäftigten im Bauhof gibt es zum Beispiel oft Mischtätigkeiten, die aktuell nicht geregelt sind. Hier besteht besonderer Handlungsdruck, den ver.di auch aufgegriffen hat.
Dass wir noch keinen Abschluss haben, liegt eindeutig am KAV Ba-Wü.
Und das, obwohl ein neues, modernes, transparentes und verständliches Lohngruppenverzeichnis mit guter Eingruppierung dringend gebraucht wird.
ver.di und die handwerklich Beschäftigten in den Bauhöfen fordern:
Deshalb gilt:
GEMEINSAM WERDEN WIR ES SCHAFFEN!
Zur Information liegen Flugblätter zum Stand der Verhandlungen über das Lohngruppenverzeichnis in den jeweiligen Bereichen vor, in denen handwerklich Beschäftigte tätig sind.
Tarifsekretariat öffentlicher Dienst
ver.di Landesbezirk Baden-Württemberg
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