Jobrad - Es gibt bessere Alternativen

19.01.2023

Was hat sich beim Thema Jobrad durch die Abschlüsse von Potsdam und Stuttgart verändert


  • Es bleibt dabei: Der Arbeitgeber gewinnt, Beschäftigte zahlen meist drauf!

    Im Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst des Bundes und der Kommunen im Oktober 2020 und in einer Vereinbarung mit dem Land im Januar 2023 wurde Entgeltumwandlung für Fahrrad-Leasing ermöglicht. Die Arbeitgeber hatten auf diesem Punkt bestanden, trotz unserer Kritik. Um den Kompromiss von Potsdam, der viele gute Punkte enthält wie zum Beispiel die hohe Corona-Prämie, nicht zu gefährden, hat ver.di diesem Model zugestimmt. Es rechnet sich dennoch in der Regel nur für die Arbeitgeber, die Beschäftigten zahlen meist drauf. Warum erklären wir in diesem Video.

     

  • Hinweis:

    Auf dieser Seite sind alle unsere bisherigen Veröffentlichungen zu diesem Thema. Die Rechenbeispiele sind zum Teil nicht mehr aktuell, der Hinweis auf den Abschluss von Potsdam fehlt auch in den älteren Flugblättern. Im Video sind die aktuellen Berechnungen für den öffentlichen Dienst.

     



 



 

Wir wollen, dass Beschäftigte, die mit dem Rad oder Pedelec zur Arbeit kommen, mindestens die gleiche finanzielle Unterstützung von ihren Arbeitgebern bekommen, wie die, die ÖPNV oder Autos nutzen.

Dienstfahrräder geleast durch Entgeltumwandlung werden gerade als eine win-win-win Situation beworben: Der Beschäftigte spart Geld, der Arbeitgeber auch, und die Umwelt gewinnt auch noch.

Letzteres stimmt uneingeschränkt, deshalb hat ver.di auch nichts gegen Fahrräder. Aber bei den derzeit angebotene Modellen gewinnen nur die Arbeitgeber und die Fahrradhändler wirklich, für die Beschäftigten geht es Richtung Nullsummen Spiel, Hauptverlierer sind die Sozialkassen.

Warum?

Private Fahrradhändler bieten Beschäftigten an, einen Teil ihres Entgelts durch den Arbeitgeber in eine monatliche Leasingrate umwandeln zu lassen, um so beispielsweise beim Kauf eine (E-)Bikes im Wert von 2.500 Euro über 600 Euro zu sparen.

Im Kleingedruckten ist schnell zu erkennen: Die Hälfte des gesparten Kaufpreises entsteht durch eine fiktiv bei einem Neukauf unterstellte Fahrradversicherung von drei Jahren im Wert von weit über 300 Euro, also einem Kaufpreis von dann über 2.800 Euro statt - verhandelt und mit Skonto - wahrscheinlich sogar unter 2.500 Euro.

Die anderen 300 Euro fallen nicht vom Himmel, sie fehlen dem Staat durch Steuereinnahmen aber vor allem den Sozialversicherungen.

Die Krux: Wer weniger in die Rentenversicherung einzahlt spart nur scheinbar, dadurch sinkt auch automatisch die spätere Rente, auch die Ansprüche auf Krankengeld und Arbeitslosenunterstützung sinken natürlich.

Richtig sparen kann bei diesem Modell nur der Arbeitgeber, nämlich seine Beiträge zur Sozialversicherung.

Anders sieht es aus, wenn Arbeitgeber bereit sind on top die Leasingraten zu finanzieren. Dann stehen wir auch gerne für tarifvertragliche Lösungen bereit. Das wollen die öffentlichen Arbeitgeber und die meisten privaten bis jetzt aber nicht. So auch die kommunalen Arbeitgeber im jetzt getroffenen Abschluss von Potsdam. Er ermöglicht das Modell leider ohne Zuschuss der Arbeitgeber.

Der öffentliche Dienst im Land und viele Kommunen geben ihren Beschäftigten einen Zuschuss zum ÖPNV (Jobticket), meist 25 Euro im Monat. Radfahrer*innen werden davon ausgeschlossen. Warum eigentlich?

Weitere Informationen zu den angebotenen Modellen und Infos in den Flugblättern (rechts) und Pressemitteilungen (unten) dazu.